Die Idee des copyleft kommt aus dem Bereich der freien Software. Inhalte, egal welcher Art, werden dabei der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Die Vervielfältigung und Verbreitung der Werke sind ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Es muß dabei immer der Verfasser des Werkes und der Titel genannt werden. Darüber hinaus erhält der Nutzer das Recht, das Werk zu bearbeiten, zu verändern und in einen anderen Kontext zu stellen, allerdings nur für nichtkommerzielle Zwecke. Dabei ist das veränderte Werk mit einer sogenannten "History" zu versehen, damit jeder den Werdegang zurückverfolgen kann.
Das "Kompetenznetzwerk Universitätsverbund MultiMedia NRW" hat mit seiner Lizenz für freie Inhalte eine Basis für diese Vorgehensweise geschaffen.
Indem völlig offengelassen wird, für welche Arten von Inhalten diese Lizenzvereinbarung zu nutzen ist, ergeben vielfältige neue Nutzungsmöglichkeiten. Die FOTOKOMMISSION benutzt diese Lizenzvereinbarung als rechtliche Grundlage.
Lizenz für freie Inhalte
Die Prinzipien des open content wollen wir auf den Bereich der Fotografie übertragen. Auch in der Kunst werden die Diskussionen um geistiges Eigentum immer kontroverser geführt. Wir wollen testen, ob es eine Bereitschaft von Seiten der Erzeuger kultureller Werke gibt, diese mit der Allgemeinheit zu teilen. Natürlich nicht kostenlos. Äquivalent zur Entwicklung kostenpflichtiger Dienstleistungsangebote bei freier Software steht die FOTOKOMMISSION für einen fairen materiellen Austausch auf dem Gebiet der Kunst und Kultur.


Dabei kommen dem Künstler 50 Prozent des Gewinnes zugute, der durch den Verkauf seiner Werke im Rahmen der FOTOKOMMISSION erzielt wird. Die andere Hälfte geht für die Bereitstellung der Präsentationsmöglichkeit und zur Deckung der entstandenen Kosten an die FOTOKOMMISSION.